Kosten

Aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung und der Elternbeitragsempfehlung unseres Dachverbandes Caritas, wurde eine neue Beitragskalkulation nötig. Daher haben wir uns, im Einvernehmen mit den jeweiligen Elternbeiräten, entschlossen eine Beitragserhöhung vorzunehmen.

Elternbeitrag pro Monat (12 Beiträge pro Jahr) ab 01. September. 2025

Beiträge in der Kinderkrippe

Durchschnittliche tägliche Buchung Gesamtstunden pro Woche

 

Elternbeitrag
Mehr als 3 – 4 Stunden 15 – 20 Stunden 250,00 €
Mehr als 4 – 5 Stunden 20 – 25 Stunden 275,00 €
Mehr als 5 – 6 Stunden 25 – 30 Stunden 300,00 €
Mehr als 6 – 7 Stunden 30 – 35 Stunden 320,00 €
Mehr als 7 – 8 Stunden 35 – 40 Stunden 350,00 €
Mehr als 8 – 9 Stunden 40 – 45 Stunden 370,00 €
Mehr als 9 Stunden Über 45 Stunden 400,00 €

 

Beiträge im Kindergarten

Durchschnittliche tägliche Buchung Gesamtstunden pro Woche

 

Elternbeitrag
Mehr als 3 – 4 Stunden 15 – 20 Stunden 165,00 €
Mehr als 4 – 5 Stunden 20 – 25 Stunden 180,00 €
Mehr als 5 – 6 Stunden 25 – 30 Stunden 195,00 €
Mehr als 6 – 7 Stunden 30 – 35 Stunden 210,00 €
Mehr als 7 – 8 Stunden 35 – 40 Stunden 230,00 €
Mehr als 8 – 9 Stunden 40 – 45 Stunden 245,00 €
Mehr als 9 Stunden Über 45 Stunden 260,00 €

Monatlich werden 4 € Spielgeld vom Beitrag an die Gruppe ausgezahlt.

Geschwisterrabatt

Besuchen zwei Geschwisterkinder eine unserer Einrichtungen, wird für das ältere Kind ein Rabatt von 10 % des Beitrages gewährt. Die 10 % werden abzüglich des Spielgeldes berechnet. Beim Besuch von drei Geschwisterkindern entfällt für das älteste Kind der Elternbeitrag.

Vollständiges Mittagessen – einheitlich für Krippe und KiGa  (pro Monat)
Stand: 01.09.2025

Preis pro Mahlzeit                             4,50 €

Für Kinder, die bis 07:30 Uhr am betroffenen Tag vom Essen abgemeldet werden, entstehen keine Kosten.

 

Zuschüsse

Kindergarten

Seit 1. April 2019 übernimmt der Freistaat Bayern einen finanziellen Zuschuss von 100,00 Euro auf den Kindergartenbeitrag für alle Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Dieser Beitragszuschuss ist seitens des Gesetzgebers mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Was heißt Stichtagsregelung:

Kinder, die zwischen dem 1. September – 31. Dezember eines Kalenderjahres drei Jahre alt werden, bekommen ab dem 1. September des gleichen Jahres diese 100,00 €.

Kinder die ab Januar eines Kalenderjahres das dritte Lebensjahr vollenden, bekommen die Ermäßigung erst ab 1. September des gleichen Jahres.

Dieser Landeszuschuss wird automatisch vom Elternbeitrag abgezogen.

Krippe

Krippen-Eltern erhalten seit 1. September 2018 das sogenannte Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. – zum 36. Lebensmonat 250,00 € pro Monat. Ab dem dritten Kind 300,00 €. Das Familiengeld soll es den Eltern ermöglichen, die Betreuungsform für ihre Kinder selbst zu bestimmen. Dies dient nicht zur Existenzsicherung ( vgl. Art. 1 BayFamGG). Seit 1. Januar 2020 ist auch das sog. Krippengeld eingeführt worden. Damit sollen Familien mit bis zu 100,00 € im Monat zusätzlich entlastet werden, deren Kinder – ab dem zweiten Lebensjahr – die Krippe tatsächlich besuchen. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Familien selbst beantragt werden, der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Sonstige Kosten

Krippe Kindergarten
Essensgeld Eine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft.

Unsere Krippenkinder, die länger als 11.30 Uhr betreut werden, essen alle warm zu Mittag.

Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats.

Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen.

Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Tag in Rechnung gestellt.

Eine Mahlzeit kostet 4,50 € inkl. Küchenkraft.

Sie können wählen, ob Ihr Kind mittags eine warme Mahlzeit bekommt oder ob sie Ihm zusätzlich zum Frühstück noch ein Vesper mitgeben und es aus der Dose isst.

Es werden monatlich die tatsächlich genutzten Essen von Ihrem Konto eingezogen. Dies erfolgt Anfang des darauffolgenden Monats.

Sie können täglich bis 7.30 Uhr das Essen abbestellen.

Für alle Abmeldungen nach 7.30 Uhr wird Ihnen der Tag in Rechnung gestellt.

Getränkegeld 3,00 € im Monat / 36,00 € im Jahr 3,50 € im Monat / 42,00 € im Jahr
Portfoliogeld Im 1. Jahr: 10,00 €

alle weiteren 5,00 €

Im 1. Jahr: 10,00 €

alle weiteren 5,00 €

Umbuchungen erste Umbuchung im Jahr kostenfrei, jede weitere 5,00 € erste Umbuchung im Jahr kostenfrei, jede weitere 5,00 €
Anmeldegebühr

einmalig

5,00 € 5,00 €